Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung, Vertragsabschluss
Die UtileMedia e.U. (im Folgenden: Agentur) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern (B2B).
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich; eines weiteren Widerspruchs bedarf es nicht.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungserbringung über Drittplattformen und Tools
Die Agentur erbringt ihre Leistungen unter Einsatz von Software, Plattformen und Diensten Dritter, insbesondere aus folgenden Kategorien: Domain-Registrare, E-Mail-Hosting-Anbieter (z. B. Google Workspace, Microsoft 365), Datenanbieter sowie Anreicherungs- und Validierungsdienste, E-Mail-Versand- und Sequenzplattformen, Tools zur Kontaktaufnahme über berufliche Netzwerke, CRM-, Automatisierungs- und KI-Dienste. Die Auswahl der konkret eingesetzten Tools liegt, soweit nichts anderes vereinbart ist, im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur und kann sich während der Zusammenarbeit ändern.
Diese Dienste unterliegen den Nutzungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Anbieter, auf die die Agentur keinen Einfluss hat. Anbieter können Leistungen ändern oder einstellen, Konten sperren oder einschränken, Domains blockieren oder auf Sperrlisten setzen (Blacklisting), Inhalte entfernen sowie Reichweite und Zustellung einschränken. Die Agentur wählt Anbieter sorgfältig aus und führt Aufträge nach bestem Wissen im Einklang mit den jeweiligen Richtlinien aus. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit dieser Dienste und haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Beeinträchtigungen einer Kampagne, die auf Maßnahmen oder Störungen der Anbieter zurückzuführen sind (z. B. Domain-Blacklisting, Kontosperren, Löschung oder Einschränkung von Konten und Inhalten).
Dies gilt insbesondere auch für Maßnahmen und Präsenzen auf Social-Media- und Netzwerk-Plattformen (z. B. LinkedIn, Meta): Deren Anbieter behalten sich in ihren Nutzungsbedingungen vor, Inhalte und Werbeauftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen und Konten einzuschränken. Die Agentur kann daher nicht dafür einstehen, dass Kampagnen und Inhalte jederzeit abrufbar sind. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde, dass die Nutzungsbedingungen der Plattformen die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen.
Cold-E-Mail- und Outbound-Kampagnen sind von zahlreichen äußeren Faktoren abhängig, unter anderem Spamfiltern, Richtlinien der Empfänger-Server, Datenqualität und Marktbedingungen. Die Agentur schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Zustell-, Öffnungs- oder Antwortquoten und keine bestimmte Anzahl an Leads, Terminen oder Abschlüssen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, gilt Folgendes:
Bereits durch die Einladung und deren Annahme durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis (“Pitching-Vertrag”). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zugrunde.
Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden bereits nach dem Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.
Das Konzept umfasst insbesondere spezifische Lead-Generierungsprozesse, Kampagnenstrategien, Automatisierungs-Setups, Zielgruppensegmentierungen, den Aufbau und die Verifizierung von Kontaktlisten sowie die Auswahl und Kombination der eingesetzten Tools und Datenquellen. Diese Bestandteile unterliegen ebenfalls dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes sowie dieser AGB.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Geschützt sind jene Elemente des Konzeptes, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben, insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen sowie Werbemittel, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten, verwerten zu lassen, zu nutzen oder nutzen zu lassen.
Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung bei der Agentur ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag, einer Auftragsbestätigung der Agentur oder dem Briefingprotokoll (“Angebotsunterlagen”). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit der Agentur.
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Entwürfe, Texte, Kampagnen-Setups, Listen und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt.
Der Kunde stellt der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Dies schließt relevante Daten für Lead-Generierung und Kampagnen ein, etwa Zielgruppendefinitionen, Kontaktdaten und rechtliche Anforderungen an den Versand. Der Kunde informiert die Agentur über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, Daten etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Kunde ist weiters dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten und die von ihm beauftragten Maßnahmen den anwendbaren Rechtsvorschriften entsprechen, insbesondere der DSGVO, dem TKG 2021, dem UWG bzw. den am jeweiligen Zielmarkt geltenden Vorschriften, einschließlich allenfalls erforderlicher Einwilligungen der kontaktierten Personen.
Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht, jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden, nicht wegen einer Verletzung von Rechten Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen oder beauftragte Maßnahmen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Abwehr allfälliger Ansprüche Dritter und stellt hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. Coachings, Schulungen und Online-Kurse
Inhalt und Umfang von Coachings, Schulungen und Online-Kursen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Durchführung erfolgt nach Vereinbarung online oder vor Ort.
Vereinbarte Einzeltermine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Einheit verrechnet werden. Von der Agentur abgesagte Termine werden nachgeholt.
An bereitgestellten Materialien (z. B. Unterlagen, Vorlagen, Aufzeichnungen, Kursinhalte) erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke bzw. den eigenen Gebrauch der Teilnehmer. Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung und Vervielfältigung über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Zugänge zu Online-Kursen sind personen- bzw. unternehmensbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden.
Aufzeichnungen von Sitzungen sind nur mit Zustimmung beider Seiten zulässig. Ein bestimmter Lern- oder Geschäftserfolg wird nicht geschuldet.
6. Fremdleistungen, Beauftragung Dritter
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder Leistungen zu substituieren (“Fremdleistung”). Dies umfasst auch die Nutzung spezialisierter Anbieter und Plattformen für Lead-Generierung, Kampagnen und Automatisierung.
Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letzteres nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation.
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
7. Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
Verzögert sich die Lieferung oder Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, etwa durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses; Fristen verlängern sich entsprechend. Dauern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Vorzeitige Auflösung
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt, etwa die Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten;
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit erbringt.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen aufzulösen, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt.
9. Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die zu leistenden Vorschusszahlungen (in der Regel 50 % bei Auftragserteilung) sind im Angebot ausgewiesen. Laufende Betreuungsleistungen (Retainer) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus verrechnet.
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung urheber- und kennzeichenrechtlicher Nutzungsrechte Anspruch auf ein marktübliches Honorar.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, weist die Agentur den Kunden darauf hin. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Kostenüberschreitungen bis 15 % bedürfen keiner gesonderten Verständigung und gelten von vornherein als genehmigt.
Ändert oder bricht der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten einseitig und ohne Einbindung der Agentur ab, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten; die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Weiters ist die Agentur hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere ihrer Auftragnehmer, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind der Agentur unverzüglich zurückzustellen.
10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Gelieferte Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Der Kunde ersetzt der Agentur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzuges kann die Agentur sämtliche im Rahmen anderer Verträge mit dem Kunden erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Die Agentur ist zudem nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht); die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Wurde Ratenzahlung vereinbart, behält sich die Agentur bei nicht fristgerechter Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
11. Eigentumsrecht und Urheberrecht
Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Lead-Listen, Kampagnenstrategien, Automatisierungs-Setups und erstellte Kampagnen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von ihr jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde Leistungen der Agentur bereits vor diesem Zeitpunkt, beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Änderungen und Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig. Die Herausgabe offener Dateien und Quelldaten ist nicht Vertragsbestandteil; die Agentur ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht zur Herausgabe verpflichtet.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist, unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Für solche Nutzungen steht der Agentur im ersten Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu, im zweiten bzw. dritten Jahr die Hälfte bzw. ein Viertel. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
12. Kennzeichnung und Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Die Agentur ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden, berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrer Website, mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
13. Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung bzw. Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung zu. Die Agentur behebt Mängel in angemessener Frist; der Kunde ermöglicht ihr alle zur Untersuchung und Behebung erforderlichen Maßnahmen. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist; in diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten.
Dem Kunden obliegt die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet und haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung bzw. Leistung. Der Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB verjährt ein Jahr nach Lieferung bzw. Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
14. Haftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (“Leute”) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber drei Jahre nach der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
15. Datenschutz
Die Parteien halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, insbesondere die DSGVO. Soweit die Agentur personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Kontaktdaten für Kampagnen des Kunden), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und der von ihm beauftragten Verarbeitungen verantwortlich (Punkt 4).
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur als Verantwortliche enthält die Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.utilemedia.com/de/datenschutz
16. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
18. Schlussbestimmungen
Diese AGB liegen in deutscher und englischer Fassung vor. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen geht die deutsche Fassung vor.
Soweit auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Stand: August 2026